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Name | Verordnungsentwurf zur Ausweisung der Talsperre im Oberstauseegebiet, Informationen der geplanten Einschränkungen über die Lagerung organischer Dünger und Silofeldmieten in Abhängigkeit der Hangneigung (>5%), Punkte 6.11., 6.16. und 6.17.. des Anhang II des oben erwähnten Verordnungsentwurfes |
Beschreibung | Laut Verordnungsentwurf zur Ausweisung der Talsperre soll es künftig nicht mehr erlaubt sein Silofeldmieten (Punkt 6.11), Kompost (Punkt 6.16..) sowie Mist (Punkt 6.17.) auf Teilparzellen zu lagern, welche eine Hangneigung von mehr als 5% ausweisen. Betroffene Leute können sich anhand der Karte einen Überblick verschaffen, welche Teilparzellen innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen betroffen sind. |
Stichwörter | Schutzzone, Lagerung, Kompost, Hangneigung |
Komplette Metadaten | Link |